BEOS verkauft Frankfurter IT- und Gewerbepark „Osthafen“
13. Jul 2020
Die BEOS AG hat den IT- und Gewerbepark „Osthafen“ in Frankfurt-Ostend veräußert. Käufer ist der Hauptmieter Interxion, ein Anbieter von Cloud- und Carrier-neutralen Rechenzentrums-Dienstleistungen für Colocation. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Liegenschaft war bisher Teil des Portfolios des offenen Immobilien-Spezial-AIF „BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II“ (CREFG II), der durch die Service-KVG INTREAL verwaltet wird.
„Wir suchen stets einen engen Austausch mit unseren Mietern. Auf den Wunsch unseres Mieters das Objekt zu erwerben sind wir deswegen gerne eingegangen. Auch, weil wir für unsere Investoren mit dieser Veräußerung das attraktive Preisniveau für Rechenzentren-lastige Objekte in Frankfurt realisieren können“, erläutert Stephan Gubi, Niederlassungsleiter Frankfurt am Main bei der BEOS AG.
Der Gewerbepark besteht aus acht Gebäudeteilen mit einer Gesamtmietfläche von insgesamt gut 43.000 Quadratmeter, die derzeit von 21 Mietern (exklusive Interxion) aus unterschiedlichen Branchen genutzt werden – insbesondere Dienstleister aus den Bereichen IT und Telekommunikation. Entscheidender Standortvorteil für diese Branchen ist der nach Datendurchsatz weltweit größte Internetknoten DE-CIX in Frankfurt. So sind die Hallenflächen für die für die Nutzung als Rechenzentrum sehr gut geeignet, mit ihrer Auslegung auf Service- und Lagernutzung jedoch ebenso drittverwendungsfähig.
Das Objekt profitiert darüber hinaus durch seinen Standort im Gewerbegebiet Oberhafen, in dem die BEOS AG bereits den sogenannten „Campus Oberhafen“ entwickelt hat. Die Lage an der Hanauer Landstraße 296-326 bietet für die Nutzer des Gewerbeparks eine verkehrsgünstige Anbindung an die Autobahnen A3 und A5, sodass auch der internationale Flughafen Frankfurt in kurzer Zeit erreichbar ist. Ebenso ist zudem eine unmittelbare Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel sichergestellt.
Interxion wurde bei der Transaktion von BNP Paribas Real Estate und White & Case (rechtlich) beraten; BEOS wurde von Greenberg Traurig (rechtlich) beraten.
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