Ihr Anliegen ist bei uns gut aufgehoben
BESCHWERDEMANAGEMENT FÜR ANLEGER
Die INTREAL und die INTREAL Luxembourg haben wirksame und transparente Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet. Unter Beschwerde ist jede Äußerung der Unzufriedenheit, die eine natürliche oder juristische Person (Beschwerdeführer) an die INTREAL oder INTREAL Luxembourg richtet, zu verstehen. Nicht erfasst sind dabei Dienstleistungen nach dem KWG, die zugleich Wertpapierdienstleistungen nach dem WpHG darstellen.
Mit ihrem Beschwerdemanagement möchten die INTREAL und die INTREAL Luxembourg die Zufriedenheit der Anleger steigern und die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich erfüllen.
INTREAL
Die vorliegend beschriebenen Verfahren richten sich an die Anleger der von uns verwalteten offenen und geschlossenen Publikums-AIF. Anleger der von der INTREAL verwalteten offenen und geschlossenen Spezial-AIF können sich direkt an ihren Ansprechpartner in unserem Hause wenden.
INTREAL Luxembourg
Die vorliegend beschriebenen Verfahren richten sich an die Anleger der von uns verwalteten Fonds.
WIR KÜMMERN UNS UM IHR ANLIEGEN
Die Verantwortlichkeit des Beschwerdemanagements liegt bei den Geschäftsführungen der INTREAL und der INTREAL Luxembourg. Die Zuständigkeit für die Beantwortung eingehender Beschwerden richtet sich nach deren Inhalt. Gegebenenfalls arbeiten die INTREAL und die INTREAL Luxembourg auch mit Kanzleien zusammen. Die Bearbeitung einer Beschwerde ist für die Anleger der INTREAL und INTREAL Luxembourg kostenfrei. Beschwerden werden unverzüglich beantwortet, d.h. innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist.
Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitungszeit bei nicht komplexen Sachverhalten in der Regel fünf Bankarbeitstage beträgt.
Sind längere Nachforschungen notwendig, erhalten Sie eine Zwischeninformation zum Bearbeitungsstand.
Jede Beschwerde sowie die zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert.
Für die Einreichung einer Beschwerde ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
NEHMEN SIE KONTAKT MIT DER INTREAL AUF
Per E-Mail
Bitte schreiben Sie an: beschwerde@intreal.com.
Per Post
IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH;
– Beschwerdemanagement –
Ferdinandstraße 61; 20095 Hamburg
*Pflichtfelder
AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNGSVERFAHREN FÜR VERBRAUCHER
Neben der direkten Kontaktaufnahme mit der INTREAL können Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. kostenlos anrufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die INTREAL nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Näheres regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von der Anrufung der Ombudsstelle des BVI unberührt.
Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI lauten:
Büro der Ombudsstelle
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6443046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.com
www.ombudsstelle-investmentfonds.com
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können sich Verbraucher auch an die Online Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Hierbei kann folgende E-Mail-Adresse der INTREAL angegeben werden: beschwerde@intreal.com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
NEHMEN SIE KONTAKT MIT DER INTREAL LUXEMBOURG AUF
Per E-Mail
Bitte schreiben Sie an: beschwerde-lux@intreal.com.
Per Post
IntReal Luxembourg S.A.;
– Beschwerdemanagement –
6B, rue du Fort Niedergrünewald
L-2226 Luxembourg
Spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Beschwerde wird eine Empfangsbestätigung versandt.
Der Versand des Antwortschreibens erfolgt innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde.
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, können Sie sich schriftlich an den zuständigen Verantwortlichen in der Geschäftsführung, Frau Camille Dufieux, wenden.
*Pflichtfelder
AUSSERGERICHTLICHE STREITSCHLICHTUNGSVERFAHREN BEI DER CSSF
Sollte Ihr Anliegen innerhalb eines Monats nach Absendung Ihrer Beschwerde an die Gesellschaft noch nicht geklärt bzw. kein Zwischenbescheid versandt sein, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden bei der Luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde „Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) zu nutzen.
Rechtsgrundlage hierfür ist die CSSF Verordnung 16-07. Die Kontaktaufnahme ist per Post unter:
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Département Juridique CC
283, route d’Arlon
L-2991 Luxembourg
Per Fax: +352 26 251 601
Per E-Mail (reclamation@cssf.lu) möglich. Ein Antrag auf außergerichtliche Beilegung einer Beschwerde bei der CSSF ist nicht mehr zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung bei der CSSF und der ursprünglichen Einreichung bei der INTREAL mehr als ein Jahr vergangen ist.
ÜBERPRÜFUNG DER GRUNDSÄTZE ZUR BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN
Diese Grundsätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft und von der INTREAL Luxembourg veröffentlicht.
Sie können zur Durchsetzung Ihrer Rechte zudem den Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten beschreiten.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Hierbei kann folgende E-Mail-Adresse der INTREAL angegeben werden: beschwerde-lux@intreal.com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.