Ankauf von Projektentwicklungen: Sorgfaltsgebot im Blick behalten
02. Mai 2017
Der Ankauf von Immobilien noch während der Entwicklung ist für eine zunehmende Zahl institutioneller Anleger und Asset Manager ein Weg, frühzeitig attraktive Immobilien für das Portfolio zu sichern. Sogenannte Forward Deals haben einen wachsenden Anteil am Transaktionsgeschehen am Immobilienmarkt. Gerade Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen bei Forward Deals im Vergleich zum Ankauf einer bereits fertiggestellten Immobilie diverse Besonderheiten beachten und Vorkehrungen treffen, um dem im Investmentrecht festgelegten Sorgfaltsgebot Genüge zu tun. Auf welche Punkte es dabei ankommt, erläuterte Dr. Niko Schultz-Süchting, Experte der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, den Teilnehmern des diesjährigen Frühjahrsmeetings von IntReal, das Ende vergangener Woche in Hamburg stattfand.
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