Investment-Steuerreform 2018: Spezialfonds können weiterhin steuerlich transparent ausgestaltet werden
06. Nov 2017
Ab kommenden Jahr müssen sich Anbieter von Immobilien-Spezialfonds und Anleger auf einige Änderungen einstellen: Bislang werden alle deutschen Einkünfte von Immobilienfonds transparent besteuert. Das heißt, der Fonds selbst zahlt keine Steuern, sondern die Besteuerung erfolgt auf Ebene des Anlegers. Mit der Investmentsteuerreform 2018 hat der Gesetzgeber die steuerliche Transparenz als Grundsatz der Fondsbesteuerung weitgehend abgeschafft. Einzige Ausnahme: Bei aufsichtsrechtlichen Spezialfonds besteht die Möglichkeit, die Fonds steuertransparent (sog. „Spezial-Investmentfonds“) auszugestalten. Als steuerlicher Spezial-Investmentfonds kann eine Besteuerung nahezu identisch zum jetzigen Recht erfolgen. Wählt man hingegen den steuerlichen Status eines Investmentfonds, so erfolgt regelmäßig eine Besteuerung der inländischen Einkünfte insbesondere in Form von Beteiligungs- und Immobilienerträgen bereits auf Fondsebene.
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