KGAL immoSUBSTANZ

FONDSINFORMATIONEN

Hier finden Sie Pflichtveröffentlichungen des offenen Immobilien-Publikums-Fonds „KGAL immoSUBSTANZ„. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

ISINDE000A2H9BS6
Stand02.12.2024
Ausgabepreis59,78
Ruecknahmepreis56,93
Nettoinventarwert je Anteil 56,93
CurrencyEUR

WESENTLICHE UNTERLAGEN DES „KGAL immoSUBSTANZ“

VerkaufsprospektÖffnen
BasisinformationsblattÖffnen
Bisherige WertentwicklungÖffnen
Monatliche PerformanceszenarienÖffnen
Halbjahresbericht per 30.04.2024Öffnen
Jahresbericht per 31.10.2023Öffnen
Bekanntmachung vom 22. Oktober 2021Öffnen
Bekanntmachung vom 2. März 2022Öffnen
Bekanntmachung vom 14. September 2022Öffnen
Bekanntmachung vom 15. November 2022Öffnen
Bekanntmachung vom 28. Dezember 2023Öffnen

NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGEN

Informationen nach Art. 6 Abs. 1b) OffenlegungsverordnungÖffnen
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)Öffnen

WEITERE INFORMATIONEN

Neben den über diese Website frei erhältlichen Publikationen sind für Anleger des KGAL immoSUBSTANZ weitere Informationen erhältlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um für regulierte Anleger zur Einhaltung ihrer aufsichtsrechtlichen Vorgaben erstellte Auswertungen. Jeder Anleger des KGAL immoSUBSTANZ hat die Möglichkeit, diese Informationen über die Website des KGAL immoSUBSTANZ abzurufen bzw. anzufordern.

Auf die Website des KGAL immoSUBSTANZ gelangen Sie hier:  Website KGAL immoSUBSTANZ

RISIKOMANAGEMENT

Für Informationen in Bezug auf die von uns verwalteten Publikums-AIF z.B. über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, die Risikomanagementmethoden, die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sowie das aktuelle Risikoprofil schreiben Sie uns gerne an.

ORDERANNAHMESCHLUSS

Orderannahmeschluss der Verwahrstelle ist börsentäglich um 12 Uhr.

RÜCKGABE

Für die Rückgabe seiner Anteile hat der Anleger eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung abzugeben, die von der depotführenden Stelle des Anlegers entgegengenommen wird. Bis zur tatsächlichen Rückgabe der Anteile sperrt die depotführende Stelle des Anlegers die Anteile im Depot, auf die sich die Erklärung bezieht.